Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
grundsätzlich gelten immer noch die Hygieneregeln, die Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Maßnahmen zum eigenen Schutz sowie zum Schutz anderer“ finden. Wir folgen nach wie vor den Vorschlägen und Hinweisen des Robert Koch-Instituts. Wir alle müssen weiterhin sehr aufmerksam bleiben und uns an die Regeln und Verordnungen der jeweiligen Bundesländer und Gesundheitsämter halten. Der Kontakt soll so erfolgen, dass weder Bewohner*innen noch Besucher*innen oder Mitarbeiter*innen gefährdet werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Besucher*innen vorerst bis zum 7. April 2023 zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) aufgefordert sind, eine Testpflicht besteht für Besucher*innen bundesweit nicht mehr. Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne die Leitung Ihrer Einrichtung vor Ort.
Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam alles dafür tun, dass unsere Bewohner*innen sowie Mitarbeiter*innen gesund bleiben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Vertrauen.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen