Unser Ratgeber

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Was heißt pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Dazu gehören:
  • Körperpflege,
  • Ernährung,
  • Mobilität wie Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen,
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäsche waschen).

Fragen & Antworten

Welche Leistungen erhalte ich von meiner Pflegeversicherung bei einer Unterbringung im Pflegeheim?

Auf welche Höhe sich die monatlichen Leistungen belaufen – das hängt u.a. davon ab, ob jemand vollstationär, teilstationär oder nur für eine kurze Zeit im Pflegeheim versorgt wird. Die Leistungen für vollstationäre Pflege kommen dann zum Tragen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Eine teilstationäre Versorgung kann als Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die entsprechende Versicherungsleistung wird nur dann gewährt, wenn eine Versorgung zu Hause nicht in ausreichendem Umfang gegeben ist. Kurzzeitpflege wird häufig übergangsweise, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, beantragt. Aber auch in Situationen, in denen eine häusliche Pflege vorübergehend ausfällt. Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen also vom Umfang der in Anspruch genommenen Pflegeleistung ab und vom jeweiligen Pflegegrad. *1, *2

Wo muss ich die Pflegeleistungen beantragen?

Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Wer dies nicht mehr selbst leisten kann, bevollmächtigt am besten Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Die Pflegekasse betraut dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei privat Versicherten wird der Medizinische Dienst „MEDICPROOF“ mit der Begutachtung beauftragt.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Mitgliedschaft des Antragstellers in einer Pflegekasse. Innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung muss die Mitgliedschaft für zwei Jahre bestanden haben. Auch Familienversicherte haben Anspruch auf die Leistungen.

Was ist neu im aktuellen Pflegestärkungsgesetz?

Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1. Januar 2017 wurden erstmals alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtig. Das heißt, körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen fließen nun gleichermaßen in die Beurteilung des Gutachtens zur Feststellung des Pflegegrades ein. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade mit neuen Leistungsbeträgen ersetzt. Davon profitieren u.a. an Demenz Erkrankte mit ihrem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf.

Welche Bedeutung hat der Pflegegrad?

Der Pflegegrad sagt aus, wie stark die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten einer Person eingeschränkt sind. Je stärker die Beeinträchtigung und der dadurch entstehende Hilfebedarf, desto höher sind der Pflegegrad und die zur Verfügung gestellten Leistungen der Pflegeversicherung. Ermittelt wird der Pflegegrad anhand eines definierten Punktesystems durch Gutachter. Dabei werden folgende Bereiche des täglichen Lebens betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Wie beantrage ich einen Pflegeplatz bei Curata?

In allen unseren Häusern können Sie sich jederzeit anmelden. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – telefonisch, per E-Mail oder gerne auch persönlich. Wir lassen Ihnen dann umgehend das Anmeldeformular zukommen. Dies gilt sowohl bei unmittelbarem Bedarf eines Pflegeplatzes als auch für den Vorsorgefall.

Ich möchte mir ein Bild von Ihrem Pflegeheim machen, bevor ich den Antrag stelle. Ist das möglich?

Das ist sogar ganz in unserem Sinn. Sie oder Ihre Angehörigen sollen sich schließlich wohl bei uns fühlen. Wir heißen Sie gerne für ein persönliches Gespräch und die Besichtigung unseres Hauses willkommen. Für Ihre Fragen nehmen wir uns Zeit. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Welche persönlichen Dinge darf ich beim Einzug mitbringen?

Nachdem Sie sich für ein Zimmer bei uns entschieden haben, können Sie nun auch gut einschätzen, welche persönlichen Dinge Sie mitbringen möchten. Ihr persönliches Wohlergehen liegt uns am Herzen. Gerne können daher Räume mit Gegenständen, die Ihnen wichtig sind, und Bildern eingerichtet werden. Wir helfen Ihnen auf Wunsch dabei.

Darf ich jederzeit Besuch empfangen?

Selbstverständlich dürfen Sie jederzeit Besuch empfangen. Zu den festgelegten Ruhezeiten bitten wir Sie jedoch Rücksicht zu nehmen, so dass sich andere Bewohner nicht gestört fühlen. *3

*1 Detaillierte Angaben über die Leistungshöhe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

*2 Umfassende Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Sie auch hier: BMG-Ratgeber-Pflege.pdf

*3 Lesen Sie dazu auch unsere Hausordnung.

Weitere Informationen finden sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

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