Liebe Besucherinnen und Besucher,
laut der Zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) unter § 9 ist ein Betreten der Einrichtung nur mit negativen PoC-Test zulässig, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Besucher*innen die keinen Negativtest vorweisen können oder einen Test verweigern ist der Zutritt der Einrichtung untersagt
Daher bieten wir hier in der Einrichtung ebenfalls PoC-Test für die Besucher an.
In der Einrichtung sind für die Testung folgende Tage und Zeiten festgelegt:
- Montags bis sonntags von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Wir bitten um eine telefonische Voranmeldung 24 Stunden vorher.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team Haus Klostergarten